Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und Gebäude nachgewiesen.
Es dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Ordnung von Grund und Boden und ist die maßgebende Grundlage für raumbezogene Informationssysteme.
Es soll den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie den Umwelt- und Naturschutz angemessen berücksichtigen.
Liegenschaftsvermessungen und weitere Leistungen
Liegenschaftsvermessungen werden durchgeführt um Sachverhalte vor Ort zu erfassen. Sie bilden im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters die Basis zum Nachweis von Flurstücken und Gebäuden.
Liegenschaftsvermessungen obliegen gemäß Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) grundsätzlich den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Folgende Liegenschaftsvermessungen und Leistungen werden durch mich erbracht:
- Flurstücksbildung mit örtlicher Vermessung (Zerlegung)
- Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung
- Flurstücksverschmelzung
- Grenzfeststellung
- Gebäudevermessung
Nachweis des Liegenschaftskatasters
Eigentümer, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, erhalten in meinem Büro auf Antrag Auszüge und Auskunft aus den Nachweisen des Liegenschaftskataters,
Dies sind
die Liegenschaftskarte als grafischer Teil des Liegenschaftskatasters. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und bezeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten aus den Flurstücken und Gebäuden dar.
das Liegenschaftsbuch als beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters. Es enthält zu jedem Flurstück beschreibende Daten sowie Eigentumsangaben, die übereinstimmend mit dem Grundbuch geführt werden.